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Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung (Sonderung) beantragen

Sachsen-Anhalt 99123002094004, 99123002094004 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123002094004, 99123002094004

Leistungsbezeichnung

Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung (Sonderung) beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Teilung (Synonym), Kataster (Synonym), Vermessung (Synonym), Grenzen (Synonym), Liegenschaft (Synonym), Grundstück (Synonym), Zerlegung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Vermessung und Kataster (123)

Verrichtungskennung

Bildung (094)

Verrichtungsdetail

mit vorgezogener Flurstücksbildung

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Ist es für Ihr Vorhaben erforderlich, dass Flurstücke schnell im Liegenschaftskataster gebildet werden? Sie können Flurstücke erst bilden und spätestens nach einem Jahr müssen diese in die Örtlichkeit übertragen werden.

Volltext

Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke des Landes nachgewiesen.

Bei der Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung werden die vorgesehenen Flurstücksgrenzen zuerst in das Liegenschaftskataster eingetragen. Erst danach müssen die gebildeten Flurstücksgrenzen vor Ort -übertragen werden. Sie haben hierfür ein Jahr Zeit.

Eine Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung heißt Sonderung.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

  • Sie sind:
    • Eigentümer des Flurstücks,
    • bevollmächtigte Person,
    • Inhaber sonstiger Rechte.
  • Die Lage der vorgesehenen Flurstücksgrenzen sind in einer Skizze (als Anlage zum Antrag) eindeutig vorgegeben,
  • die Koordinaten der bestehenden Grenzpunkte liegen vor und
  • die Koordinaten der neuen Grenzpunkte können berechnet werden.

Kosten

Für die vorgezogene Flurstücksbildung, die Übertragung in die Örtlichkeit und die Registerführung werden Gebühren und Auslagen erhoben.

Die Gebühren sind abhängig von

  • der Anzahl der alten und neuen Grenzpunkte,
  • der Grenzlänge,
  • der Bodenrichtwertzone und
  • der Anzahl der Flurstücke.

Die örtliche Vermessung und die Auslagen sind umsatzsteuerpflichtig.

Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag bei einer zuständigen Stelle
  • Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen.
  • Das Flurstück wird gebildet.
  • Das Flurstück wird in das Liegenschaftskataster übertragen.
  • Die örtlichen Vermessungsarbeiten werden vorbereitet.
  • Sie übernehmen den Eintrag aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie müssen die vorgezogene Flurstücksbildung nach spätestens einem Jahr umsetzen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung (Sonderung) beantragen
  • Bei der Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung werden die vorgesehenen Flurstücksgrenzen zuerst in das Liegenschaftskataster eingetragen. Erst danach müssen die gebildeten Flurstücksgrenzen vor Ort -übertragen werden. Sie haben hierfür ein Jahr Zeit.
  • Voraussetzungen:
    • Antragstellende/r ist:
      • Eigentümer des Flurstücks,
      • bevollmächtigte Person,
      • Inhaber sonstiger Rechte.
    • Die Lage der vorgesehenen Flurstücksgrenzen sind in einer Skizze (als Anlage zum Antrag) eindeutig vorgegeben,
    • die Koordinaten der bestehenden Grenzpunkte liegen vor und
    • die Koordinaten der neuen Grenzpunkte können berechnet werden.
  • Es fallen Gebühren an.
  • Frist: Die vorgezogene Flurstücksbildung muss nach spätestens einem Jahr umgesetzt werden.
  • zuständig: Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure des Landes oder das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Sie können die Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung (Sonderung) online beantragen.