Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Hochschulabschlussdokumente erhalten

Sachsen-Anhalt 99061037032000, 99061037032000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061037032000, 99061037032000

Leistungsbezeichnung

Hochschulabschlussdokumente erhalten

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Transcript of Records (Synonym), Masterzeugnis (Synonym), Leistungsübersicht Studium (Synonym), Bescheinigungen Studium (Synonym), Abschlussdokumente Studium (Synonym), Hochschulzeugnis (Synonym), Diploma Supplement (Synonym), Bachelorzeugnis (Synonym), Urkunde Hochschule (Synonym), Studienabschluss (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Erstellung (032)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Sie haben Ihr Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen? Zum Studienabschluss erhalten Sie eine Reihe von Dokumenten, die Ihre Abschlussnote und den akademischen Grad beurkunden und künftigen Arbeitgebern weitere Informationen zu Ihrem Hochschulabschluss liefern.

Volltext

Zum Studienabschluss erhalten Sie folgende Unterlagen:

  • Zeugnis
  • Urkunde
  • Transcript of Records (deutsch oder englisch)
  • Diploma Supplement (deutsch oder englisch)

Die Abschlussdokumente tragen das Datum des Tages, an dem die letzte Einzelleistung erbracht worden ist.

Die Unterlagen können Sie entweder

  • persönlich zu den Sprechzeiten des Prüfungsamtes abholen (gegebenenfalls nur nach Terminvereinbarung möglich) oder
  • sich per Post zustellen lassen (gegebenenfalls fallen Kosten für das Porto an) oder
  • mit einer Vollmacht abholen lassen ( gegebenenfalls nur nach Terminvereinbarung möglich)

Erforderliche Unterlagen

Keine.

Voraussetzungen

  • Immatrikulation an einer Hochschule
  • Bestehen aller relevanten Studienleistungen
  • Kein endgültiges Nicht-Bestehen eines Pflichtmoduls

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

Der Verfahrensablauf variiert je nach Hochschule und Prüfungsamt. An einigen Hochschulen findet der Prozess automatisch statt:

  1. Sie erhalten eine Meldung an die E-Mail-Adresse Ihrer Hochschule, dass die Abschlussdokumente zur Abholung bereitliegen.
  2. Sie holen die Dokumente persönlich ab oder lassen sich mittels einer Vollmacht vertreten, oder
  3. Sie lassen sich die Dokumente per Post zustellen
  4. Bei Abholung durch eine bevollmächtigte Vertretung muss eine formlose Vollmacht im Original, eine Kopie Ihres Personalausweises und der Personalausweis der bevollmächtigten Person vorgelegt werden.

An anderen Hochschulen muss der Prozess durch Sie selbst initiiert werden:

  1. Sie melden sich beim Prüfungsamt Ihrer Hochschule, nachdem Sie die letzte Prüfungsleistung abgelegt haben
  2. Das Prüfungsamt zeigt Ihnen die Daten zum Abgleich.
  3. Das Zeugnis wird durch das Prüfungsamt an Siebeziehungsweise eine bevollmächtigte Person ausgegeben
  4. Bei Abholung durch ein bevollmächtigte Person muss eine formlose Vollmacht im Original, eine Kopie Ihres Personalausweises und der Personalausweis der bevollmächtigten Person vorgelegt werden.

Bitte informieren Sie sich auf den Seiten Ihrer Hochschule zum konkreten Verfahrensablauf.

Bearbeitungsdauer

Je nach Hochschule unterschiedlich.

Frist

Keine.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Wenn Sie Ihr Studium abgeschlossen und Ihre notwendigen Leistungen bestanden haben, erhalten Sie folgende Abschlussdokumente:
    • Zeugnis
    • Transcript of Records (Auflistung aller belegten Kurse mit Noten und ECTS-Punkten)
    • Urkunde
    • Diploma Supplement (Erklärung zur internationalen Einordnung des Abschlusses)
  • Die Dokumente können von Ihnen persönlich oder von einer bevollmächtigten Vertretung abgeholt oder per Post zugeschickt werden.
  • Bei Abholung durch eine bevollmächtigte Vertretung muss eine formlose Vollmacht im Original, eine Kopie des Personalausweises des/der Studierenden und der Personalausweis des/der Bevollmächtigten vorgelegt werden.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an Ihre Hochschule.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: nein

Formlose Antragsstellung möglich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein