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Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs beantragen

Sachsen-Anhalt 99018012001000, 99018012001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018012001000, 99018012001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (018)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Grenzüberschreitende Tätigkeit (2070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.12.2019

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie eine abgeschlossene Ausbildung als Tierärztin oder Tierarzt besitzen, jedoch keine Approbation, und den tierärztlichen Beruf nur vorübergehend ausüben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung „Tierärztin“ bzw. „Tierarzt“ zu führen .

Die Erlaubnis kann auf bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungsstellen beschränkt werden. Sie darf nur widerruflich und nur bis zu einer Gesamtdauer der tierärztlichen Tätigkeit von höchstens vier Jahren erteilt oder verlängert werden. Eine weitere Erteilung oder Verlängerung der Erlaubnis ist möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs
  • Beglaubigte Kopien des Zeugnisses/ Diploms über die abgeschlossene tierärztliche Prüfung (Ausbildungsnachweis)
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit (beglaubigte Kopie des Personalausweises/ Passes/ Identitätsnachweis)
  • Gegebenenfalls beglaubigter Nachweis der Asylanerkennung, Erlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz bzw. Besitz einer Einbürgerungssicherung
  • Unterschriebener tabellarischer Lebenslauf : aktuell, kurz gefasst und mit ausführlicher, zeitlich lückenloser Darstellung des Ausbildungs- und beruflichen Werdegangs
  • Bescheinigung des zukünftigen Arbeitgebers über die Anstellungsmöglichkeit und Begründung (z.B. Arbeitsvertrag, Bedarfsprüfung)
  • Nachweis über Straffreiheit
  • polizeiliches Führungszeugnis bzw. entsprechende Bescheinigung aus dem Heimatland
  • Ärztliches Gesundheitszeugnis, wonach Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des tierärztlichen Berufs geeignet sind (kein amtsärztliches Zeugnis erforderlich)

Hinweis: Liegen die Unterlagen nicht in deutscher Sprache vor, müssen diese zunächst amtlich übersetzt werden.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Erteilung der vorläufigen Berufserlaubnis des tierärztlichen Berufs ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landes-Verwaltungskostenordnung.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die vorübergehende Erlaubnis ist höchstens 4 Jahre gültig.

Eine Verlängerung ist möglich. Welche Voraussetzungen hierfür vorliegen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle. Die Verlängerung ist für längstens 3 Jahre möglich.

Eine Erlaubnis darf ausnahmsweise erteilt oder verlängert werden, wenn

  • es im Interesse der tierärztlichen Versorgung liegt und
  • Sie unanfechtbar als Asylberechtigte oder Asylberechtigter anerkannt sind.
  • Sie eine Niederlassungserlaubnis besitzen (§ 23 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz) oder
  • im Besitz einer Einbürgerungszusicherung sind.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Zuständig für das Land Sachsen-Anhalt ist das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden