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Kinderreisepass Status abfragen

Sachsen-Anhalt 99085003015000, 99085003015000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99085003015000, 99085003015000

Leistungsbezeichnung

Kinderreisepass Status abfragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Status (Synonym), einholen (Synonym), Bearbeitungsstand (Synonym), Auskunft (Synonym), Kinderreisepass (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Reisepass (085)

Verrichtungskennung

Statusabfrage (015)

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)
  • Auslandsaufenthalt (1120200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.12.21

Fachlich freigegeben durch

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie einen Kinderreisepasses beantragt haben, können Sie jederzeit Auskunft über den Bearbeitungsstatus einholen.

Volltext

Die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses dauert bis zu sechs Wochen. Sie können den Bearbeitungsstand jederzeit telefonisch, persönlich und in vielen Fällen auch auf elektronischem Wege abfragen.

Erforderliche Unterlagen

  • die Nummer des beantragten Kinderreisepasses (auf dem Zahlungsbeleg, den Sie bei der Beantragung erhalten haben)
  • In manchen Fällen wird auch eine PIN zugeteilt, die bei der Statusabfrage anzugeben ist.

Voraussetzungen

keine

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Mancherorts wird bei der Beantragung des Kinderreisepasses ein Informationsblatt zur Abfrage des Bearbeitungsstatus ausgehändigt. Folgen Sie in diesem Fall einfach der dort beschriebenen Anleitung.
  • Bietet die Behörde im Serviceportal eine Online-Abfrage an, so finden Sie zu dieser Beschreibung einen entsprechenden Link.
  • Sie können jederzeit auch persönlich oder telefonisch nach dem Bearbeitungsstand Ihres Dokumentes fragen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Sie können den Bearbeitungsstand des Kinderreisepasses jederzeit telefonisch, persönlich und in vielen Fällen auch auf elektronischem Wege abfragen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Sie den Kinderreisepass beantragt haben.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden