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Außer Kraft - Kinderreisepass Statusabfrage

Baustein Leistungen 99085003015000 Typ 2/3

Steckbrief

Katalog: inaktiv

Leistungsschlüssel

99085003015000

Leistungsbezeichnung

Außer Kraft - Kinderreisepass Statusabfrage

Leistungsbezeichnung II

Bearbeitungsstatus von Kinderreisepass abfragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Kinderreisepass, einholen, Status, Auskunft, Bearbeitungsstand

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Reisepass (individuell, 085)

Verrichtungskennung

Statusabfrage (015)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Auslandsaufenthalt (1120200)
  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Ab dem 01.01.2024 können Sie keinen Kinderreisepass mehr beantragen, aktualisieren oder ändern lassen. Auch eine Auskunft über den Bearbeitungsstatus ist daher nicht mehr möglich.

Volltext

Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, geändert oder verlängert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.

Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.

Je nach Reiseziel benötigen Kinder bei Reisen ins Ausland einen Personalausweis (Reisen innerhalb der EU) oder einen normalen Reisepass (weltweite Reisen).

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Kinderreisepass Statusabfrage
  • Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, geändert oder verlängert
  • hat Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieser bis zum Ende der Gültigkeit verwendet werden
  • zuständig: Passbehörde, wie zum Beispiel Bürgeramt, Einwohnermeldeamt, Rathaus am Hauptwohnsitz des Kindes

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden