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Sich bei der Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (Stadtumbau) beteiligen

Nordrhein-Westfalen 99012118024000, 99012118024000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012118024000, 99012118024000

Leistungsbezeichnung

Sich bei der Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (Stadtumbau) beteiligen

Leistungsbezeichnung II

Sich bei der Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (Stadtumbau) beteiligen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Beteiligung (Synonym), Soziale Stadt (Synonym), städtebauliches Entwicklungskonzept (Synonym), Stadtentwicklung (Synonym), TöB (Synonym), städtebauliche Neuordnung (Synonym), Stadtumbaumaßnahme (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Beschluss (024)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Erörterung und Beteiligung bei der Durchführung der Stadtumbaumaßnahme / der Maßnahmen der Sozialen Stadt

Volltext

Die Betroffenen werden bei der Festlegung des Stadtumbaugebiets, bei der Erstellung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes und der Durchführung der einzelnen Maßnahmen beteiligt. 

Die Beteiligung zielt darauf, 

  • die beabsichtigten gemeindlichen Planungen und Maßnahmen mit den Betroffenen zu erörtern und
  • zur Mitwirkung an der Entwicklungsmaßnahme zu anzuregen.

Erforderliche Unterlagen

  • Abhängig von der jeweiligen Kommune

Voraussetzungen

keine

Kosten

kostenfrei

Verfahrensablauf

Die Durchführung einer Stadtumbaumaßnahe ist ein langjähriger Prozess. Die Beteiligung der Betroffenen erfolgt dabei kontinuierlich. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Beteiligung der Betroffenen bei der Festlegung des Stadtumbaugebiets, bei der Erstellung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes und der Durchführung der einzelnen Maßnahmen.

Die Gemeinde kann (muss aber nicht) das Stadtumbaugebiet als Sanierungssatzung festlegen. In diesem Fall gilt das modellhafte Regelverfahren zur Erstellung der Sanierungssatzung gem. § 165 BauGB:

  1. Beschluss zur Erarbeitung
  2. Erarbeitung der Satzung
  3. Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange oder formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  4. Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit oder öffentliche Auslegung
  5. Prüfung der Stellungnahmen
  6. Abwägung, Beschluss
  7. Bekanntmachung

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Stadtumbau Beschluss
  • Erörterung der beabsichtigten Planungen und Maßnahmen durch die Gemeinde
  • Beratung der Beteiligten durch die Gemeinde
  • Feststellung der Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen
  • Anregung zur Mitwirkung
  • zuständig: planende Gemeinde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare vorhanden: Nein (abhängig von Angebot der planenden Gemeinde)
  • Schriftform erforderlich: Nein (wird jedoch empfohlen)
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Ja