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Fernlehrgänge

Nordrhein-Westfalen 99131020000000, 99131020000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99131020000000, 99131020000000

Leistungsbezeichnung

Fernlehrgänge

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Fernuni (Synonym), Fernstudium (Synonym), Fernunterricht (Synonym), Fernlehrgang (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Weiterbildung (131)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

30.11.2012

Fachlich freigegeben durch

Leiter der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Fernlehrgänge vermitteln den Lernstoff ausschließlich oder überwiegend in räumlicher Trennung zwischen Lehrenden und Lernenden auf vertraglicher Grundlage gegen Entgelt, wobei der Lernerfolg überwacht wird.

Der Fernunterricht erfolgt daher sehr individuell und unter freier Zeiteinteilung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Handels-/Vereinsregisterauszug
  • Lehrgangsplanung
  • Anmelde-/Vertragsvordrucke
  • Informationsmaterial für Teilnehmer
  • Prüfungsregelungen
  • Externe Vorgaben, z. B. staatliche Ausbildungsordnungen
  • Lehrmaterialaufstellung
  • Arbeitsmaterialien
  • Konzept zum Qualitätsmanagement

Voraussetzungen

Berufsbildende Fernlehrgänge müssen nach Inhalt, Dauer und Ziel und nach Art der Durchführung mit den Zielen der beruflichen Bildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder andren Rechtsvorschriften zur beruflichen Bildung übereinstimmen. Werbung und Information, Vertretertätigkeit sowie die Vertragsgestaltung müssen der Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes genügen.

Kosten

  • Zulassungsgebühr: 150 % des Lehrgangs-Verkaufspreises, mindestens 950,00 €
  • Bei Zulassung nach zunächst vorläufiger Zulassung: 200 % vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 950,00 €

Verfahrensablauf

Vor der Zulassung werden Fernlehrgänge daraufhin überprüft, ob das angegebene Lehrgangsziel mit dem Fernlehrgang erreichbar ist. Dabei werden sowohl die fachliche Seite als auch der didaktische Zugriff begutachtet.

Zugelassene Fernlehrgänge erhalten ein Zulassungssiegel mit einer Zulassungsnummer. Diese Zulassungsnummer müssen die Veranstalter im Informationsmaterial als nachprüfbaren Hinweis auf die erteilte staatliche Zulassung aufführen.

Bearbeitungsdauer

Die Zulassung gilt als erteilt, wenn nicht innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über die Zulassung entschieden wurde.

Frist

Der Antrag muss so rechtzeitig gestellt werden, dass die Zulassungsprüfung vor Vertreib des Fernlehrgangs abgeschlossen werden kann.

Dies sind in der Regel 3 Monate.

Bei schwierigen Verfahren kann die Frist von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht einmal verlängert werden.

Hinweise

Keiner Zulassung bedürfen Fernlehrgänge, deren Lehrgangsziel ausschließlich in der unselbständigen Ergänzung anderer, in sich abgeschlossener selbständiger Bildungsangebote besteht und sich nur in Verbindung mit anderen Bildungsangeboten eignen. Bei diesen ergänzenden Lehrgängen muss die Vertragsgestaltung den Anforderungen des Fernunterrichtschutzgesetzes entsprechen. Ihr Vertrieb ist der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht anzuzeigen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Fernlehrgänge vermitteln den Lernstoff in räumlicher Trennung zwischen Lehrenden und Lernenden.

Ansprechpunkt

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Peter-Welter-Platz 2

50676 Köln

Tel.: +49 221 921207-0

Fax.: +49 221 921207-20

E-Mail: poststelle@zfu.nrw.de

Zuständige Stelle

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Peter-Welter-Platz 2

50676 Köln

Tel.: +49 221 921207-0

Fax.: +49 221 921207-20

E-Mail: poststelle@zfu.nrw.de

Formulare

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