Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige
Inhalt
Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige
Nach Verlustanzeige den Ersatz für die Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen beantragen
Begriffe im Kontext
Ersatz nach Verlustanzeige (Synonym), Ausnahmegenehmigung (Synonym), Ersatz nach Verlustanzeige (Synonym), Verlustanzeige (Synonym), Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen (Synonym), Fahrzeuge (Synonym), Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO (Synonym), Ersatz für Ausnahmegenehmigung (Synonym), Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge (Synonym), Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen (Synonym), Ausnahmegenehmigung verloren (Synonym), Verlust der Ausnahmegenehmigung (Synonym), Verlust der Ausnahmegenehmigung (Synonym), Fahrzeugkombinationen (Synonym)
- Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat
- Fahrzeugbesitz (1090200)
- Führerscheine (1090100)
- Transportgenehmigungen (2110200)
Fachlich freigegeben am
31.01.2023
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie die erteilte Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO verloren haben oder diese Abhandengekommen ist, kann bei der zuständigen Stelle eine neue beantragt werden.
Die für ein Fahrzeug und Fahrzeugkombinationen ausgestellte Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 Abs. 1 StVZO sind vom Fahrzeugführer im Original mitzuführen und auf Verlangen zur Prüfung der zuständigen Person auszuhändigen. Ist die Ausnahmegenehmigung abhandengekommen oder verloren gegangen, kann bei der zuständigen Stelle Ersatz beantragt werden.
- Angabe der Halterdaten (Name, Adresse)
- (soweit vorhanden) unser Aktenzeichen
- FIN und Kennzeichen des Fahrzeuges
- Zulassungsbescheinigung bzw. Betriebserlaubnis der Fahrzeugkombination
- Bevollmächtigung, sofern der Antrag für einen Dritten gestellt wird
Die Leistung wird gewährt, soweit Sie erklären, dass die Genehmigung abhandengekommen/ unauffindbar ist.
Es fallen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 GebOSt Auslagen an. Kostenhöhe (variabel): ab 0,50 EUR. Bemerkung: Die genaue Höhe der Ausla-gen ist im Einzelfall vom Bearbeitungsaufwand und Umfang (anzu-fertigende Kopien) der Genehmigung abhängig.
Sie können die Ausfertigung schriftlich oder online beantragen.
Der Antrag ist kurz zu begründen.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag, fordert ggf. Unterlagen nach und erteilt Ihnen bei positiver Prüfung die Ausfertigung und erhebt die Auslagen.
- Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige
- Wenn die Ausfertigung der Ausnahmegenehmigung abhandengekommen ist/ verloren gegangen ist, kann Ersatz beantragt werden.
- Zuständig: Bezirksregierung
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein