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Bebauungsplan Auskunft

Nordrhein-Westfalen 99012011023000, 99012011023000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012011023000, 99012011023000

Leistungsbezeichnung

Bebauungsplan Auskunft

Leistungsbezeichnung II

Auskunft aus einem Bebauungsplan erhalten

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Infrastruktur (Synonym), B-Plan (Synonym), Stadtentwicklung (Synonym), Bauplanung (Synonym), Fertighausbau (Synonym), Bauleitplan (Synonym), Stadtplanung (Synonym), Bauplanung Umweltschutz (Synonym), Flurkarte (Synonym), Wohnungsbau (Synonym), Städtebauliche Entwicklung (Synonym), Baustelle (Synonym), Liegenschaftskarte (Synonym), Vorhaben- und Erschließungsplan (Synonym), Bauleitplanung (Synonym), bauen (Synonym), Bebauungsplan (Synonym), Hausbau (Synonym), Baugebiet (Synonym), Grundstück (Synonym), Immobilienerwerb (Synonym), Baugenehmigung (Synonym), Immobilien (Synonym), Planzeichnung (Synonym), Bauplanungsrecht (Synonym), Bauvorhaben (Synonym), Bauplan (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Auskunft (023)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Bauplanung (2050400)
  • Standortsuche (2050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.04.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Hier können Sie eine Auskunft aus dem Bebauungsplan für ein bestimmtes Grundstück beantragen.

Volltext

Die Öffentlichkeit zu der auch Kinder und Jugendliche gehören kann nach Inkrafttreten jederzeit Einblick in bzw. Auskunft aus dem Bebauungsplan erhalten.

Hinweis: Viele Kommunen stellen online bereits Geoinformationssysteme / Geodatensysteme bereit, welche eine kostenfreie Einsichtnahme, oftmals direkt, ermöglichen.

(Für Beteiligung im Planaufstellungsverfahren siehe Bebauungsplan Beteiligungsverfahren).

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Kosten

Die Kommunen entscheiden selbst über die Erhebung von Verwaltungsgebühren.

Verfahrensablauf

1.    Bürger stellt eine Frage 
2.    Erhält Antwort der Kommune 

Bearbeitungsdauer

Sofort oder wenige Tage

Frist

keine

Weiterführende Informationen

https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Kurztext

  • Schriftliche Auskünfte und amtliche Auszüge aus dem Bebauungsplan erfolgen auf formlosen Antrag
  • Evtl. kostenpflichtig, die Kommunen entscheiden selbst über die Erhebung von Verwaltungsgebühren

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

keine

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