elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich
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Begriffe im Kontext
Identitätsnachweis (Synonym), ePA (Synonym), Anschaltung (Synonym), später (Synonym), Personalausweis (Synonym), aktivieren (Synonym), Elektronisch (Synonym), Ausweis (Synonym), Chip (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), nachträglich (Synonym), Perso (Synonym), Personaldokument (Synonym), nPA (Synonym), Online-Ausweisfunktion (Synonym), Ausweis-Chip (Synonym), Ausweischip (Synonym), Neuer PA (Synonym), Nachgang (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), Pass (Synonym), Erstbenutzung (Synonym), Nachhinein (Synonym), Start (Synonym), Starten (Synonym), Aktivierung (Synonym), PA (Synonym), neu (Synonym)
- Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)
Fachlich freigegeben am
09.01.2015
Fachlich freigegeben durch
BMI, IT I 4
Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen.
Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Besitz eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion
Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen.
Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.