Fahrerlaubnis: Dienstfahrerlaubnis - umschreiben
Inhalt
Begriffe im Kontext
Dienstfahrerlaubnis Umschreiben (Synonym), Dienstführerschein (Synonym), Fahrerlaubnis (Synonym), Dienst-Kraftfahrzeug (Synonym), Dienstfahrerlaubnis (Synonym), Dienstfahrzeug (Synonym)
Fachlich freigegeben am
13.10.2017
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
§§ 26, 27 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Wenn Sie Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei sind, können Sie diese in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- Dienstführerschein oder Bescheinigung der Dienststelle über die erteilte(n) Dienstfahrerlaubnisklasse(n)
- aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.