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Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln durch zur Ausübung der Heilkunde befugte Personen anzeigen

Hessen 99005111169001, 99005111169001 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99005111169001, 99005111169001

Leistungsbezeichnung

Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln durch zur Ausübung der Heilkunde befugte Personen anzeigen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Arzneimittel (Synonym), erlaubnisfreie (Synonym), Herstellung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Arzneimittel (005)

Verrichtungskennung

Anzeige (169)

Verrichtungsdetail

durch zur Ausübung der Heilkunde befugte Personen

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Teaser

Sie möchten als Arzt, Zahnarzt oder als zur Ausübung der Heilkunde beim Menschen befugte Person erlaubnisfrei Arzneimittel (z.B. Infusionslösungen) herstellen? Dann müssen Sie dies anzeigen.

Volltext

Wenn Sie eine erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln ausüben möchten, müssen Sie das anzeigen. 

Erforderliche Unterlagen

Liste der herzustellenden Arzneimittel mit ihrer Bezeichnung und Zusammensetzung.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: 25€ - 250€

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihre Anzeige über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden das erforderliche Dokument hoch,
  • die Bestätigung wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
     

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Anzeige muss vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Anzeige einer erlaubnisfreien Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte, Zahnärzte oder sonst zur Ausübung der Heilkunde beim Menschen befugte Personen,
  • Die Herstellung erlaubnisfreier Arzneimittel durch Ärzte, Zahnärzte oder zur Ausübung der Heilkunde beim Menschen befugte Personen ist anzeigepflichtig.
  • zuständig: Regierungspräsidium Darmstadt
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein