Wechsel des Bauherrn anzeigen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Baustelle (Synonym), Baugenehmigung (Synonym), Bauherrschaft (Synonym), Bauherr (Synonym), Wechsel (Synonym)
- Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)
Fachlich freigegeben am
26.09.2023
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Wechselt die Bauherrschaft während eines Bauvorhabens, hat die neue Bauherrschaft dies unverzüglich der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen.
Sie teilen der zuständigen Baubehörde formlos digital im Bauportal oder analog den Wechsel der Bauherrschaft mit.
- Anzeige des Wechsels des Bauherrn, Entgegennahme
- Zuständig: Die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichts-behörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte).
Bitte wenden Sie sich an die Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Ihrer Sonderstatusstadt.