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Staatsexamen Pharmazie ablegen

Hessen 99018092007000, 99018092007000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018092007000, 99018092007000

Leistungsbezeichnung

Staatsexamen Pharmazie ablegen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Erster Abschnitt (Synonym), PH1 (Synonym), Apotheker (Synonym), Zweiter Abschnitt (Synonym), Apothekerin (Synonym), Erstes Staatsexamen Pharmazie (Synonym), Pharmazie (Synonym), Zweites Staatsexamen Pharmazie (Synonym), Staatsexamen Pharmazie (Synonym), PH2 (Synonym), Drittes Staatsexamen Pharmazie (Synonym), Landesprüfungsamt (Synonym), Physikum (Synonym), PH3 (Synonym), Pharmazeutische Prüfung (Synonym), Dritter Abschnitt (Synonym), Zulassung Staatsexamen Pharmazie (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (018)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.06.2021

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Teaser

Wenn Sie an einer hessischen Hochschule Pharmazie studieren und einen Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (Staatsexamen) ablegen möchten, müssen Sie die Zulassung dafür beantragen.

Volltext

Die Pharmazeutische Prüfung (Staatsexamen) ist Teil der pharmazeutischen Ausbildung und ist in drei Abschnitten abzulegen. Studierende der Pharmazie an einer hessischen Hochschule, die an der Pharmazeutischen Prüfung teilnehmen möchten, müssen sich vorab zu dieser Prüfung anmelden und zugelassen werden. 

Die Anmeldung erfolgt beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Hier werden u.a. die Staatlichen Prüfungen organisiert, die Zulassungsanträge entgegengenommen, Ladungen erteilt und Zeugnisse ausgestellt.

In der Approbationsordnung für Apotheker ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind.  

Erforderliche Unterlagen

  1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (PH1)
  • Unterschriebener Antragsvordruck
  • Geburtsurkunde
  • Urkunden, die eine Namensänderung zur Folge haben (z. B. Heiratsurkunde)
  • Hochschulzugangsberechtigung/Abiturzeugnis
  • Stammdatenblätter
  • Famulaturbescheinigungen
  • Bescheinigungen über Unterrichtsveranstaltungen (Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den für die Prüfungszulassung erforderlichen Unterrichtsveranstaltungen gemäß § 6 Abs. 3 Ziffer 5 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)).
  1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (PH2)
  • Unterschriebener Antragsvordruck
  • Stammdatenblätter
  • Bescheinigung über Unterrichtsveranstaltungen (Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den gemäß § 6 Abs. 4 Ziffer 3 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) abzuleistenden Unterrichtsveranstaltungen.)
  • sofern der PH1 nicht in Hessen abgelegt wurde zusätzlich:
    • Zeugnis über den 1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
    • Geburtsurkunde
    • Urkunden, die eine Namensänderung zur Folge haben (z. B. Heiratsurkunde)
  1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (PH3)
  • Unterschriebener Antragsvordruck
  • Bescheinigungen über das Praktische Jahr (PJ)
  • Bescheinigungen über die Teilnahme am begleitenden Unterricht (BU)
  • sofern der PH2 nicht in Hessen abgelegt wurde zusätzlich:
    • Geburtsurkunde
    • Urkunden, die eine Namensänderung zur Folge haben (z. B. Heiratsurkunde)
    • Zeugnis über den 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung

Voraussetzungen

Die Pharmazeutische Prüfung (Staatsexamen) wird in drei Abschnitten abgelegt:

  • der Erste Abschnitt nach einem Studium der Pharmazie von mindestens zwei Jahren,
  • der Zweite Abschnitt nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung und einem Studium der Pharmazie von mindestens vier Jahren,
  • der Dritte Abschnitt nach Bestehen des Zweiten Abschnitts

Kosten

Gebühr: 40€
Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn die Zulassung versagt wird oder der Rücktritt nach der Zulassung erklärt wird. Wird der Antrag zurückgenommen, bevor eine Zulassung bzw. Zurückweisung erfolgt ist, ist eine reduzierte Gebühr con 40,00 Euro zu entrichten.
Gebühr: 95€
Prüfungsgebühr

Verfahrensablauf

  • Die Zulassung zur Pharmazeutischen Prüfung ist per Online-Antrag zu stellen:
  • Die Anmeldung erfolgt elektronisch
  • Eine Eingangsbestätigung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach Absenden des Online-Antrages.
  • Der Antrag auf Zulassung kann ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden, solange der Bescheid über die Zulassung bzw. die Zurückweisung der Zulassung noch nicht zugestellt wurde. Die Antragsrücknahme muss schriftlich erfolgen.
  • Die Zulassung und zugleich Ladung zum schriftlichen Prüfungsteil wird spätestens 7 Tage vor der Prüfung über das elektronische Postfach zugestellt.
  • Mit der Zulassung erhalten Sie nähere Einzelheiten zum Prüfungsort, Beginn und Dauer der Prüfung, Sitzplatznummer (PH1), Ablauf und Technik des Prüfungsverfahrens.
  • Die Zulassung bzw. Ladung ist auszudrucken und zur Prüfung mitzubringen.
  • Die Zeugnisse über die bestandene Prüfung werden mit einfacher Postsendung zugestellt. Bescheide bei Nichtbestehen werden mit Postzustellungsurkunde zugesandt.
  • Die Zustellung ist nur an eine inländische Adresse möglich.

Bearbeitungsdauer

Die Zulassung und zugleich Ladung zur Prüfung wird spätestens 7 Tage vor der Prüfung über das elektronische Postfach zugestellt. Gemäß § 12 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO).

Frist

Der Antrag auf Zulassung zu einem Prüfungsabschnitt ist schriftlich in der vom HLfGP vorgeschriebenen Form zu stellen und muss für den Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung bis zum 10. Januar (Frühjahrstermin) oder bis zum 10. Juni (Herbsttermin) dem HLfGP zugegangen sein. Der Antrag auf Zulassung zum Zweiten und Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung muss dem HLfGP bis zu dem von ihm jeweils bekanntgegebenen Termin zugegangen sein.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch & Klagemöglichkeit (Verwaltungsverfahrens-Gesetz)

Kurztext

  • Pharmazeutische Prüfung
  • Studierende der Pharmazie an den hessischen Hochschulen, die einen Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (Staatsexamen Pharmazie) ablegen möchten, müssen für die jeweiligen Abschnitte zugelassen werden.
  • Die Pharmazeutische Prüfung ist Teil der pharmazeutischen Ausbildung und ist in drei Abschnitten abzulegen.
  • Studierende an einer hessischen Hochschule legen diese Prüfungsabschnitte vor dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) ab.
  • Im Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) werden u. a. diese Staatlichen Prüfungen (Staatsexamen) organisiert, die Zulassungsanträge entgegengenommen, Ladungen erteilt und die Zeugnisse ausgestellt.
  • In der Approbationsordnung für Apotheker ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind.  
  • Zuständig: Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Zuständige Stelle

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

Formulare

  • Formulare: Antragsformular
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein