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Kommunales Gebäudemanagement/Liegenschaftsverwaltung

Hessen 99143019096000, 99143019096000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99143019096000, 99143019096000

Leistungsbezeichnung

Kommunales Gebäudemanagement/Liegenschaftsverwaltung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Bürgerhaus (Synonym), Grillhütten (Synonym), Vermietung von Wohnungen (Synonym), Anmietung von Bürgerhäusern (Synonym), Bauplatz (Synonym), Gebäudebetrieb (Synonym), Bauplätze (Synonym), Immobilienmanagement (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Innerer Dienst (143)

Verrichtungskennung

Betrieb (096)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Kauf, Miete und Pacht (2050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Hessischer Landkreistag

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Kommunen und Kreise verfügen oft  über zahlreiche Liegenschaften bzw. Gebäude unterschiedlicher Nutzung. Dies sind hauptsächlich Verwaltungsgebäude, Schulen, Bürgerhäuser, Veranstaltungsräume, aber auch Wohngebäude, Grillhütten, Schwimmbäder, Sport- und Kulturstätten u.v.m.

Die Kommunen sind für die Bewirtschaftung der eigenen und angemieteten Gebäude zuständig.

Die Liegenschaftsverwaltung/das Gebäudemanagement der kommunalen Behörden ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig.

Zu den Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung einer Gemeinde oder eines Landkreise gehört die Verwaltung des bebauten und unbebauten kommunalen Grundbesitzes. Dazu zählen z. B. folgende Bereiche:

  • Bewirtschaftung der Liegenschaften
  • Verwaltung von unbebauten Grundstücke
  • Mietangelegenheiten
  • Pachtangelegenheiten
  • Erwerb und Verkauf von Grundstücken
  • Instandhaltung der im kommunalen Eigentum stehenden Verwaltungs- und Schulgebäude, sowie sonstige Gebäude
  • Verwaltung der kommunalen Friedhöfe und der kommunalen Straßen, Wege und Plätze.

In vielen Kommunen bietet sich die Möglichkeit, öffentliche Räume für private, sportliche, kulturelle, politische oder auch gewerbliche Veranstaltungen zu nutzen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Landkreisverwaltung

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden