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Anzeige des Inhabers einer bedeutenden Beteiligung an einem Institut i.S.d. KWG über jeden neu bestellten gesetzlichen oder satzungsmäßigen Vertreter oder persönlich haftenden Gesellschafter Entgegennahme

Bund 99142020261000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99142020261000

Leistungsbezeichnung

Anzeige des Inhabers einer bedeutenden Beteiligung an einem Institut i.S.d. KWG über jeden neu bestellten gesetzlichen oder satzungsmäßigen Vertreter oder persönlich haftenden Gesellschafter Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Neu bestellte gesetzliche oder satzungsmäßige Vertretung sowie persönlich haftende Gesellschafter im Zuge einer bedeutenden Beteiligung an einem Institut melden

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Kreditwesengesetz (Synonym), Bedeutende Beteiligung (Synonym), Meldepflicht (Synonym), KWG (Synonym), Vertretung (Synonym), Gesellschafter (Synonym), Inhaberkontrolle (Synonym), Veränderungsmeldung (Synonym), Bestellung (Synonym), Finanzsektor (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Mitarbeiterbezogene Meldepflichten (2030400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.07.2021

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Teaser

Wenn Sie als Inhaberin oder Inhaber einer bedeutenden Beteiligung an einem Institut in Deutschland eine neue gesetzliche oder satzungsmäßige Vertretung oder einen neuen Gesellschafter bestellen, müssen Sie das unverzüglich der BaFin und der Deutschen Bundesbank melden.

Volltext

Damit die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank frühzeitig über jede wesentliche Veränderung der Inhaberstruktur bei Kredit- und anderen Instituten im Finanzsektor informiert sind, müssen die Aufsichtsbehörden 

  • über jede neu bestellte gesetzliche oder satzungsmäßige Vertreterin oder persönlich haftende Gesellschafterin 
  • oder jeden neu bestellten gesetzlichen oder satzungsmäßigen Vertreter oder persönlich haftenden Gesellschafter unverzüglich schriftlich unterrichtet werden.

Als Inhaberin oder Inhaber einer bedeutenden Beteiligung an einem Institut in Deutschland müssen Sie dabei in Ihrer Anzeige die 

  • die fachliche Eignung und
  • Zuverlässigkeit

Ihrer gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter oder persönlich haftenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter zur Beurteilung nachweisen. 

Durch diese Informationen ("wesentlichen Tatsachen") sind die BaFin und die Bundesbank in der Lage, Anlagebetrug, Geldwäsche und andere Formen der organisierten Kriminalität zu verhindern. Darüber hinaus dient das Verfahren dem Gläubigerschutz, indem Solvenz und Funktionsfähigkeit der Institute gesichert werden sollen.

  • Die Aufsichtsbehörde kann der Inhaberin oder dem Inhaber einer bedeutenden Beteiligung die Ausübung der Stimmrechte untersagen und anordnen, dass über die Anteile nur mit ihrer Zustimmung verfügt werden darf, wenn die Inhaberin oder der Inhaber,
    • wenn sie eine Personengesellschaft ist, auch eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter,
    • oder ein gesetzlicher oder satzungsmäßiger Vertreter, oder,
    • oder wenn sie oder er eine juristische Person ist, auch eine gesetzliche oder satzungsmäßige Vertreterin,
  • nicht zuverlässig ist, oder aus anderen Gründen nicht den im Interesse einer soliden und umsichtigen Führung des Instituts zu stellenden Ansprüchen genügt.
  • Dies kann der Fall sein, wenn es der verantwortlichen Person an der gebotenen Zuverlässigkeit fehlt
  • oder sie sonst den im Interesse einer soliden und umsichtigen Führung des Instituts zu stellenden Anforderungen nicht genügt.

Erforderliche Unterlagen

  • Unterlagen und Erklärungen zur Zuverlässigkeit
  • Führungszeugnisse 

Voraussetzungen

Sie beabsichtigen als Inhaberin oder Inhaber einer bedeutenden Beteiligung an einem Institut in Deutschland eine neue gesetzliche oder satzungsmäßige Vertretung oder eine neue Gesellschafterin oder einen neuen Gesellschafter zu bestellen. 

Kosten

Es fallen für Sie keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Die Anzeige können Sie formlos stellen.
  • Erstellen Sie ein formloses Anzeigeschreiben.
  • Der Anzeige ist das Formular IAZ nach der Anlage zur InhKontrollV beizufügen. Gehen Sie dazu auf die Internetseite der BaFin und laden Sie das Formular herunter. 
  • Füllen Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
  • Fügen Sie die weiteren erforderlichen Unterlagen bei.
  • Senden Sie alles postalisch an die BaFin.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung der Anzeige dauert in der Regel zwischen 1 und 6 Wochen.

Frist

Sie müssen die Meldung vor Bestellung einer gesetzlichen oder satzungsmäßigen Vertretung oder einer persönlich haftenden Gesellschafterin sowie eines persönlich haftenden Gesellschafters machen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Einspruch 
  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage
     

Kurztext

  • Anzeige des Inhabers einer bedeutenden Beteiligung an einem Institut i.S.d. KWG über jeden neu bestellten gesetzlichen oder satzungsmäßigen Vertreter oder persönlich haftenden Gesellschafter Entgegennahme
  • Verpflichtung von Inhaberinnen und Inhabern einer bedeutenden Beteiligung an einem Institut im Finanzbereich, personelle Veränderungen in der Geschäftsleitung anzuzeigen
  • Nachweise über Zuverlässigkeit und fachliche Eignung müssen erbracht werden
  • Anzeige schriftliche per Post
  • zuständig: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

-    Formulare: ja 

-    Onlineverfahren möglich: nein 

-    Schriftform erforderlich: ja

-    Persönliches Erscheinen nötig: nein