Anzeige des Inhabers einer bedeutenden Beteiligung an einem Institut i.S.d. KWG über jeden neu bestellten gesetzlichen oder satzungsmäßigen Vertreter oder persönlich haftenden Gesellschafter Entgegennahme
Anzeige des Inhabers einer bedeutenden Beteiligung an einem Institut i.S.d. KWG über jeden neu bestellten gesetzlichen oder satzungsmäßigen Vertreter oder persönlich haftenden Gesellschafter Entgegennahme
Neu bestellte gesetzliche oder satzungsmäßige Vertretung sowie persönlich haftende Gesellschafter im Zuge einer bedeutenden Beteiligung an einem Institut melden
Begriffe im Kontext
Bestellung, Gesellschafter, Veränderungsmeldung, Meldepflicht, KWG, Finanzsektor, Vertretung, Inhaberkontrolle, Bedeutende Beteiligung, Kreditwesengesetz
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
01.07.2021
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen
§ 2c Abs. 1 Satz 5 KWG
Stammtext nicht verfügbar für Typ 1 Leistung