Lehrpersonalzuschuss für kommunale Gymnasien, Realschulen und Schulen des zweiten Bildungswegs Bewilligung
Lehrpersonalzuschuss für kommunale Gymnasien, Realschulen und Schulen des zweiten Bildungswegs Bewilligung
Lehrpersonalzuschuss für kommunale Gymnasien, Realschulen und Schulen des zweiten Bildungswegs beantragen
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Art. 16 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
GVBl. 2000 S. 455, ber. S. 633; BayRS 2230-7-1-K
Art. 17 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
GVBl. 2000 S. 455, ber. S. 633; BayRS 2230-7-1-K
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