Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur bei Berufsqualifikationen aus dem Ausland Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur bei Berufsqualifikationen aus dem Ausland Erteilung
Ingenieurin und Ingenieur mit ausländischer Berufsqualifikation, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ beantragen
Begriffe im Kontext
Gleichwertigkeit, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, Equivalence assessment, Professional qualification, Notice of equivalence, Gleichwertigkeitsprüfung, Occupation, Berufsabschluss, Vocational recognition, Aptitude test, Recognition in Germany, Ingenieurin, Gleichwertigkeitsbescheid, Knowledge test, ausländischer Beruf, Training, Bildung, Gleichwertigkeitsfeststellung, Certificate of equivalence, Recognition of profession, Berufsqualifikation, ausländischer Abschluss, Eignungsprüfung, Kenntnisprüfung, Vocational qualification, Ingenieur, Zeugnisbewertung, Reglementiert, Assessment of higher education certificates, Anerkennungsverfahren, Berufsbezeichnung, berufliche Anerkennung, Beruf, Ausbildung, Foreign qualification, Anerkennen, Anerkennung in Deutschland, Anpassungslehrgang
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
01.10.2021
Fachlich freigegeben durch
Bundesinstitut für Berufsbildung
Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
Stammtext nicht verfügbar für Typ 4 Leistung