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Erbringung der Dienstleistung unter der Bezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur aus dem Ausland Anzeige erstmalig (EU)

Niedersachsen 99150085001000, 99150085001000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99150085001000, 99150085001000

Leistungsbezeichnung

Erbringung der Dienstleistung unter der Bezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur aus dem Ausland Anzeige erstmalig (EU)

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

- erstmalige Anzeige (Synonym), - im Ausland ansässig (Synonym), - Ingenieur (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Ingenieurwesen (147)

Verrichtungskennung

Anzeige (169)

Verrichtungsdetail

erstmalig (EU)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Ingenieurkammer Niedersachsen

Handlungsgrundlage

Teaser

Als im Ausland niedergelassene Person haben Sie die erstmalige Erbringung Ihrer Dienstleistung unter der Bezeichnung „Ingenieur“ in Niedersachsen bei der Ingenieurkammer Niedersachsen anzuzeigen.

Volltext

Das Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ ist in Niedersachsen geschützt. Wenn Sie im Inland weder einen Wohnsitz noch eine berufliche Niederlassung haben und erstmalig in Niedersachsen vorübergehend und gelegentlich unter der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ tätig sein möchten, haben Sie diese Tätigkeit anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis Hochschulabschluss
  • Bescheinigung über Niederlassung als Ingenieur und Nichtuntersagung der Berufsausübung
  • Nachweis Berufsausübung von mindestens einem Jahr, wenn Beruf im Niederlassungsstatt nicht reglementiert ist

Voraussetzungen

  • Nachweis Berufsqualifikation
  • Bescheinigung über Niederlassung als Ingenieur und Nichtuntersagung der Berufsausübung
  • Nachweis Berufsausübung von mindestens einem Jahr, wenn Beruf im Niederlassungsstatt nicht reglementiert ist
  • die für den Beruf des Ingenieurs erforderliche Zuverlässigkeit

Kosten

Anzeige zwischen 150 und 1.500 Euro

Verfahrensablauf

  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Ingenieurkammer Niedersachsen ein

Bearbeitungsdauer

  • Maximal zwei Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen
  • Ausnahme bei EU-Abschlüssen: wenn nachgewiesene Berufsqualifikation unter der nach § 6 NIngG erforderlichen zurückbleibt

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Die Anzeige zieht zwingend die Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Ingenieure nach sich.
  • Ist seit der letzten Anzeige ein Jahr vergangen und beabsichtigt die Dienstleisterin oder der Dienstleister weiterhin, Dienstleistungen in Niedersachsen zu erbringen und dabei die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu führen, so hat sie oder er dies der Ingenieurkammer anzuzeigen. Hat sich die in den bisher vorgelegten Dokumenten bescheinigte Situation wesentlich geändert, so hat die Dienstleisterin oder der Dienstleister dies unter Vorlage der entsprechenden Dokumente anzuzeigen.
  • Wenn bei einem Abschluss aus einem Mitgliedsstaat der EU wesentliche Berufsqualifikationsunterschiede festgestellt werden, können diese durch Ausgleichmaßnahmen geheilt werden.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Erstmalige Anzeige vor Erbringung der Dienstleistung unter der Bezeichnung „Ingenieur“ aus dem Ausland (EU)
  • Personen, die im Ausland niedergelassen sind
  • Erbringung von Dienstleistung unter der Bezeichnung  „Ingenieur“
  • erstmalige Anzeige
  • Zuständig: Ingenieurkammer Niedersachsen

Zuständige Stelle

Ingenieurkammer Niedersachsen

Formulare

  • Formulare: erstmalige Anzeige auswärtige Ing
  • OnlineVerfahren möglich: zukünftig ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich nein, evtl. bei Ausgleichsmaßnahmen