Festlegung der Kennnummer für tierhaltende Betriebe im Ausland Verlängerung
Begriffe im Kontext
TierHaltKennzG, Nebenprodukt Schlachtung, frisches Schweinefleisch, Inland, Lebensmittel tierischen Ursprungs, Stall, vorverpackte Lebensmittel, tierhaltender Betrieb, Ausland, Bundesministerium Landwirtschaft, BLE, Hackfleisch, Kennnummer, Frischluftstall, Lebensmittelunternehmer, Weide, Kennzeichnung, Bundesanstalt Landwirtschaft Ernährung, Haltungsform, freiwillige Kennzeichnung, BMEL, Mitteilung, Tierhaltungskennzeichnung, Bio, Schweinefleisch, Schwein, maßgeblicher Haltungsabschnitt, Platz, Faschiertes, Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, Auslauf, Haltungseinrichtungen, Stall plus Platz
Fachlich freigegeben am
08.08.2024
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- § 25 Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)
- § 27 Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)
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