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Gewerbsmäßiger Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle Anzeige

Baustein Leistungen 99110068169000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99110068169000

Leistungsbezeichnung

Gewerbsmäßiger Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle Anzeige

Leistungsbezeichnung II

Sie möchten einen gewerbsmäßigen Viehhandel/Viehtransport/oder das Betreiben einer Sammelstelle anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Viehhandel, Zulassungspflicht, Auftrieb, Sammelstelle, Registrierungspflicht, Viehtransport

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Anzeige (169)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.02.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Gewerbsmäßigen Viehhandel / Viehtransport / oder das Betreiben einer Sammelstelle anzeigen

Volltext

Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Sammelstelle betreiben will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit anzuzeigen. Im Falle des Betreibens einer Sammelstelle ist der Ort der Sammelstelle mit anzugeben. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Persönliche Unterlagen
  • Betriebliche Unterlagen

Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Veterinärbehörde.

Voraussetzungen

Mit dem gewerbsmäßigen Handel/Transport von Vieh oder Betrieb einer Sammelstelle darf erst begonnen werden, wenn die Anzeige gestellt worden ist.

Kosten

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Verfahrensablauf

  • Antragstellung erfolgt in der Regel schriftlich beim zuständigen Veterinäramt. In einigen Fällen gibt es standardisierte Antragsformulare.
  • Nach erfolgreicher behördlicher Prüfung wird das Gesundheitszeugnis ausgestellt

Bearbeitungsdauer

1 - 3 Woche(n)

Wenn Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten.

Die Dauer der Bearbeitung hängt von Art und Umfang des erforderlichen Gesundheitszeugnisses ab. Der Antrag ist mit mehreren Wochen Vorlauf zu stellen

Frist

Vor Beginn der gewerbstätigen Ausübung.

Bitte stellen Sie den Antrag mehrere Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Anzeige eines gewerbsmäßigen Viehhandels/Viehtransports/Sammelstelle
  • Ein Gewerbebetrieb im Bereich Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle muss der zuständigen Stelle angezeigt werden.
  • Zuständige Stelle: richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Ursprungsportal

nicht vorhanden