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Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen Kennzeichnung personenbezogen

Baustein Leistungen 99108037226001 Typ 2/3

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99108037226001

Leistungsbezeichnung

Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen Kennzeichnung personenbezogen

Leistungsbezeichnung II

Personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatz beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

personenbezogener Behindertenparkplatz, Amelie, Merkzeichen, Schwerbehinderung, Blind, Behindertenparkplatz, BL, Stellfläche, Arbeitsstätte, Sonderparkrecht, Wohnstätte, außergewöhnliche Gehbehinderung, Schwerbehindertenausweis, AG, Phokomelie, Parkplatz

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Kennzeichnung (226)

Verrichtungsdetail

personengebunden

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Fahrzeugbesitz (1090200)
  • Behinderung (1130300)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

05.12.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Als schwerbehinderter Mensch können Sie einen auf Ihre Person bezogenen Schwerbehinderten-Parkplatz beantragen. Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Volltext

Damit Menschen mit schwerer Behinderung im Alltag mobil sein können, haben sie bestimmte Rechte. Als schwerbehinderter Mensch können Sie beispielsweise einen auf ihre Person bezogenen Schwerbehindertenparkplatz an Ihrer Arbeits- oder Wohnungsstätte beantragen.

Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So muss Ihr Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen für eine „außergewöhnliche Gehbehinderung (aG)“ oder „blind (BL)“ aufweisen. Darüber hinaus können auch Personen einen solchen Antrag stellen, die beidseitig an Amelie, dem Fehlen von Gliedmaßen, oder Phokomelie – Hände und Füße befinden sich direkt am Körper – oder vergleichbare Funktionsstörungen erkrankt sind.

Den personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatz können Sie formlos beantragen und nur, solange Ihr Schwerbehindertenausweis gültig ist. In der Regel sind das maximal 5 Jahre.

Voraussetzung ist, dass kein geeigneter Parkplatz auf privaten Flächen vorhanden ist (z.B. auf dem eigenen Grundstück, Mieterparkplatz, eigene Parkplätze des Arbeitgebers).

Jeder Antrag ist eine Einzelfallentscheidung. Gibt die verantwortliche Verkehrsbehörde Ihrem Antrag statt, weist sie den Parkplatz mithilfe entsprechender Markierungen und Hinweisschilder aus. Der Parkplatz steht dann exklusiv Ihnen zur Verfügung.

Der Parkplatz kann sowohl im öffentlichen Raum als auch auf einer Privatfläche eingerichtet werden. In beiden Fällen muss der Parkplatz mittels Anordnung der entsprechenden Verkehrszeichen ausgewiesen sein. Damit ein solcher Parkplatz auf einer Privatfläche eingerichtet werden kann, muss eine entsprechende Vereinbarung mit dem Eigentümer der Fläche vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag
  • Kopie der Vorder- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises mit den entsprechenden Merkmalen „aG“ oder „BL“
  • Bei Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Einschränkungen die Kopie des Feststellungsbescheids
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und des eigenen oder des Führerscheins der fahrenden Person
  • Je nach Antrag:
    • Bescheinigung der vermietenden Person bei Antrag eines Parkplatzes auf einer Privatfläche, zum Beispiel in der Nähe der Wohnstätte
    • Bescheinigung des Arbeitgebenden bei Antrag eines Parkplatzes in der Nähe der Arbeitsstelle
  • ärztliche Bescheinigung über die zumutbare Wegstrecke, sofern diese unter 100 Meter beträgt sowie Nennung der Hilfsmittel wie etwa Rollator oder Rollstuhl
  • Begründung, warum Sie den persönlichen Parkplatz brauchen; zum Beispiel, weil es in der Nähe fast nie freie Parkplätze gibt.

Voraussetzungen

  • Bei Ihnen liegt mindestens eine der folgenden Behinderungen vor:
    • außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis)
    • Sehbehinderung (Merkzeichen BL im Schwerbehindertenausweis)
    • beidseitige Amelie
    • beidseitige Phokomelie
    • vergleichbare Funktionsstörungen
  • Das Sonderparkrecht ist vertretbar, wie etwa bei Parkraummangel oder unzumutbarer Entfernung einer Garage oder eines Abstellplatzes außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums.
  • Es gibt keine entgegenstehenden verkehrlichen Regelungen im Bereich, wie zum Beispiel eine Feuerwehrstellfläche.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Beantragung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes für Menschen mit schwerer Behinderung
  • Schwerbehindertenausweis muss Merkzeichen für eine „außergewöhnliche Gehbehinderung (aG)“ oder „blind (BL)“ enthalten
  • Antragsstellung auch für Personen mit beidseitiger Amelie, dem Fehlen von Gliedmaßen, oder Phokomelie – Hände und Füße befinden sich direkt am Körper – sowie vergleichbaren Funktionsstörungen
  • personenbezogene Schwerbehindertenparkplatz kann formlos beantragt werden
  • Gültigkeitsdauer des Parkplatzes an Schwerbehindertenausweis gebunden – in der Regel maximal 5 Jahre
  • Antrag ist eine Einzelfallentscheidung.
  • Parkplatz wird mit entsprechenden Markierungen und Hinweisschildern durch Verkehrsbehörde ausgewiesen.
  • Parkplatz steht nur exklusiv der antragstellenden Person zur Verfügung
  • Parkplatz kann im öffentlichen Raum oder auf Privatfläche eingerichtet werden
  • für Parkplatz auf einer Privatfläche muss eine Vereinbarung mit dem Eigentümer vorliegen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden