Erbschaftsteuer Festsetzung
Begriffe im Kontext
Erbschaftssteuer, Anzeigepflicht, Freibeträge, Steuererklärung, Grundvermögen
- Erbansprüche und -pflichten in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich Steuervorschriften
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Steuer ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.Februar 1997 (BGBI I 1997 S. 378), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26. November 2019 (BGBl. I S. 1794).
Stammtext nicht veröffentlicht.