Jagdschein Erteilung Tagesjagdschein
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Wenn Sie die Jagd ausüben möchten, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einen Tagesjagdschein von der zuständigen Behörde ausstellen lassen.
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Wenn Sie die Jagd nicht regelmäßig ausüben möchten, dann können Sie einen Tagesjagdschein beantragen.
- Ausweis
- Zeugnis der Jägerprüfung
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bestandene Jägerprüfung
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.
- Jagdschein Erteilung Tagesjagdschein
- für Jagd in Deutschland erforderlich
- erstmalige Erteilung erfordert eine in Deutschland bestandene Jägerprüfung
- Mindestalter 18 Jahre
- ist für 14 aufeinanderfolgende Tage gültig
- wird von der für den Wohnsitz zuständigen Behörde erteilt
- zuständig: untere Jagdbehörde
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja