Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Jagdschein: Tagesjagdschein erstmalig beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99067004001004, 99067004001004 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067004001004, 99067004001004

Leistungsbezeichnung

Jagdschein: Tagesjagdschein erstmalig beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Jagdausübung (Synonym), Jägerprüfung (Synonym), Jäger (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Jagd (Synonym), Jagdausübungsberechtigte (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Jagd (067)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

Tagesjagdschein

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Handlungsgrundlage

§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Teaser

Wenn Sie die Jagd ausüben möchten, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einen Tagesjagdschein von der zuständigen Behörde ausstellen lassen.

Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Wenn Sie die Jagd nicht regelmäßig ausüben möchten, dann können Sie einen Tagesjagdschein beantragen. 

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • Zeugnis der Jägerprüfung
  • aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bestandene Jägerprüfung

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Jagdschein Erteilung Tagesjagdschein
  • für Jagd in Deutschland erforderlich
  • erstmalige Erteilung erfordert eine in Deutschland bestandene Jägerprüfung
  • Mindestalter 18 Jahre
  • ist für 14 aufeinanderfolgende Tage gültig
  • wird von der für den Wohnsitz zuständigen Behörde erteilt
  • zuständig: untere Jagdbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja