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Prostitutionsveranstaltungen Organisation oder Durchführung Erlaubnis

Baustein Leistungen 99050183005000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99050183005000

Leistungsbezeichnung

Prostitutionsveranstaltungen Organisation oder Durchführung Erlaubnis

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis für die Organisation oder Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Tantra Studio, Sexparty, Prostitutionsgewerbe, Horizontales Gewerbe, Saunaclub, Call-Girl, Erlaubnis Pornodreh, Escortagentur, Prostitutionsveranstaltung, Erbringung sexueller Dienstleistungen, Escortservice, sexuelle Dienstleistungen, Modellwohnung, Prostitution, Tantramassagestudio, Call-Boy, Sexclub, Pornodreh, Sexarbeit, Sexfilm, Bordell, Laufhaus

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (individuell, 050)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

09.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Sie möchten Prostitutionsveranstaltungen gewerblich betreiben? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis.

Volltext

Wenn Sie eine Prostitutionsveranstaltung für einen offenen Teilnehmerkreis organisieren wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Dazu zählen Veranstaltungen, bei denen mindestens eine der anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen gegen Bezahlung anbietet. Dies ist zum Beispiel beim öffentlichen Erstellen von Pornofilmen der Fall.

Sie können eine einmalige Erlaubnis oder eine Erlaubnis für mehrere gleichartige Veranstaltungen beantragen.

Die zuständige Behörde kann die Erlaubnis an bestimmte Bedingungen oder Auflagen knüpfen.

Wenn Sie Ihr Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertretung betreiben lassen wollen, benötigen Sie hierfür zusätzlich eine Stellvertretungserlaubnis.

Beachten Sie, dass unter Umständen neben der Erlaubnis für das Prostitutionsgewerbe weitere Erlaubnisse benötigt werden oder meldepflichtig sein können. Dies betrifft vor allem folgende rechtlichen Bereiche:

  • Gaststättenrecht
  • Gewerberecht
  • Baurecht
  • Wasserrecht
  • Immissionsschutzrecht

Erforderliche Unterlagen

Einzelfirma (natürliche Person):

  • Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel
  • Betriebskonzept
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0", beziehungsweise europäisches Führungszeugnis

Gesellschaften (juristische Personen) zum Beispiel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):

  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister / Genossenschaftsregister
  • Betriebskonzept
  • Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel für die gesetzliche Vertretung
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0" für die gesetzliche Vertretung, beziehungsweise europäisches Führungszeugnis

Voraussetzungen

  • Sie haben sich einer Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständige Behörde unterzogen.
  • Die Räume, die für die Prostitutionsveranstaltungen genutzt werden, entsprechen den Mindestanforderungen für Produktionsstätten, zum Beispiel in den Bereichen Sicherheit und Hygiene.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen ist erlaubnispflichtig; erlaubnisfrei, wenn lediglich Vorführung, die ausschließlich darstellerischen Charakter hat oder es an Gewerbsmäßigkeit fehlt
  • Erlaubnis kann als einmalige Erlaubnis oder als Erlaubnis für mehrere gleichartige Veranstaltungen erteilt werden
  • zuständige Behörde kann die Erlaubnis an bestimmte Bedingungen beziehungsweise Auflagen knüpfen
  • weitere Erlaubnis- oder Anzeigepflichten könnten aus folgenden Rechtsbereichen bestehen:
    • Gaststättenrecht
    • Gewerberecht
    • Baurecht
    • Wasserrecht
    • Immissionsschutzrecht

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden