Prostitutionsveranstaltungen Organisation oder Durchführung Erlaubnis
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
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Sie möchten Prostitutionsveranstaltungen gewerblich betreiben? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wenn Sie eine Prostitutionsveranstaltung für einen offenen Teilnehmerkreis organisieren wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Dazu zählen Veranstaltungen, bei denen mindestens eine der anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen gegen Bezahlung anbietet. Dies ist zum Beispiel beim öffentlichen Erstellen von Pornofilmen der Fall.
Sie können eine einmalige Erlaubnis oder eine Erlaubnis für mehrere gleichartige Veranstaltungen beantragen.
Die zuständige Behörde kann die Erlaubnis an bestimmte Bedingungen oder Auflagen knüpfen.
Wenn Sie Ihr Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertretung betreiben lassen wollen, benötigen Sie hierfür zusätzlich eine Stellvertretungserlaubnis.
Beachten Sie, dass unter Umständen neben der Erlaubnis für das Prostitutionsgewerbe weitere Erlaubnisse benötigt werden oder meldepflichtig sein können. Dies betrifft vor allem folgende rechtlichen Bereiche:
- Gaststättenrecht
- Gewerberecht
- Baurecht
- Wasserrecht
- Immissionsschutzrecht
Einzelfirma (natürliche Person):
- Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel
- Betriebskonzept
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0", beziehungsweise europäisches Führungszeugnis
Gesellschaften (juristische Personen) zum Beispiel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister / Genossenschaftsregister
- Betriebskonzept
- Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel für die gesetzliche Vertretung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0" für die gesetzliche Vertretung, beziehungsweise europäisches Führungszeugnis
- Sie haben sich einer Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständige Behörde unterzogen.
- Die Räume, die für die Prostitutionsveranstaltungen genutzt werden, entsprechen den Mindestanforderungen für Produktionsstätten, zum Beispiel in den Bereichen Sicherheit und Hygiene.
- Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen ist erlaubnispflichtig; erlaubnisfrei, wenn lediglich Vorführung, die ausschließlich darstellerischen Charakter hat oder es an Gewerbsmäßigkeit fehlt
- Erlaubnis kann als einmalige Erlaubnis oder als Erlaubnis für mehrere gleichartige Veranstaltungen erteilt werden
- zuständige Behörde kann die Erlaubnis an bestimmte Bedingungen beziehungsweise Auflagen knüpfen
-
weitere Erlaubnis- oder Anzeigepflichten könnten aus folgenden Rechtsbereichen bestehen:
- Gaststättenrecht
- Gewerberecht
- Baurecht
- Wasserrecht
- Immissionsschutzrecht