Prostitutionsgewerbe Betrieb Stellvertretung Verlängerung
Verlängerung einer befristeten Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
Begriffe im Kontext
Sexarbeit, Escortagentur, Horizontales Gewerbe, Laufhaus, Call-Boy, Saunaclub, Stundenhotel, Call-Girl, Sexclub, Prostitutionsgewerbe Betrieb, Escortservice, Tantra Studio, Sexparty, BDSM Club, Sex Club, Bordell
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
09.01.2025
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Sie haben eine befristete Stellvertretungserlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes und wollen diese verlängern lassen? Dann müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.
Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertretung betreiben und über eine befristete Stellvertretungserlaubnis verfügen, können Sie diese auf Antrag verlängern lassen.
Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes durch eine Stellvertretung ohne gültige Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Deshalb sollten Sie rechtzeitig eine Verlängerung beantragen.
Bedingung ist, dass Ihr Prostitutionsgewerbe die für die Erteilung der Erlaubnis maßgeblichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt.
- Ihr Prostitutionsgewerbe erfüllt weiterhin die maßgeblichen Voraussetzungen der ursprünglichen Erlaubniserteilung.
- Betrieb eines Prostitutionsgewerbes durch eine Stellvertretung ist erlaubnispflichtig
- wurde die Stellvertretungserlaubnis befristet erteilt, kann diese auf Antrag verlängert werden
- Voraussetzung: maßgebliche Voraussetzungen sind weiterhin erfüllt