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Prostitutionsgewerbe Betrieb Stellvertretung Verlängerung

Baustein Leistungen 99050180020000 Typ 3b

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99050180020000

Leistungsbezeichnung

Prostitutionsgewerbe Betrieb Stellvertretung Verlängerung

Leistungsbezeichnung II

Verlängerung einer befristeten Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Sexarbeit, Escortagentur, Horizontales Gewerbe, Laufhaus, Call-Boy, Saunaclub, Stundenhotel, Call-Girl, Sexclub, Prostitutionsgewerbe Betrieb, Escortservice, Tantra Studio, Sexparty, BDSM Club, Sex Club, Bordell

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (individuell, 050)

Verrichtungskennung

Verlängerung (020)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

09.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Sie haben eine befristete Stellvertretungserlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes und wollen diese verlängern lassen? Dann müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

Volltext

Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertretung betreiben und über eine befristete Stellvertretungserlaubnis verfügen, können Sie diese auf Antrag verlängern lassen.

Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes durch eine Stellvertretung ohne gültige Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Deshalb sollten Sie rechtzeitig eine Verlängerung beantragen.

Bedingung ist, dass Ihr Prostitutionsgewerbe die für die Erteilung der Erlaubnis maßgeblichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Ihr Prostitutionsgewerbe erfüllt weiterhin die maßgeblichen Voraussetzungen der ursprünglichen Erlaubniserteilung.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Betrieb eines Prostitutionsgewerbes durch eine Stellvertretung ist erlaubnispflichtig
  • wurde die Stellvertretungserlaubnis befristet erteilt, kann diese auf Antrag verlängert werden
  • Voraussetzung: maßgebliche Voraussetzungen sind weiterhin erfüllt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden