Geburt im Ausland
Begriffe im Kontext
Geburt, Anzeige der Geburt bei deutschen Auslandsvertretung, Staatsangehörigkeitsrecht, Wohnsitz im Ausland, Kind, Ausland
- Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten
Fachlich freigegeben am
20.08.2014
Fachlich freigegeben durch
BMI, VII5
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch Geburt erworben, wenn mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Die Geburt muss binnen eines Jahres bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung angezeigt werden.
Weitere Hinweise erhalten Sie direkt bei der zuständigen Auslandsvertretung.
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch Geburt erworben, wenn mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Bei der für den Wohnort zuständigen Auslandsvertretung kann für das Kind ein deutsches Ausweisdokument beantragt werden.