Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung für Gabelstapler, Bagger, Planiermaschinen und Schaufellader
Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung für Gabelstapler, Bagger, Planiermaschinen und Schaufellader
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Gabelstapler, Bagger, Planiermaschinen und Schaufellader beantragen
Begriffe im Kontext
Schauffellader, Fahrzeugkombinationen, Ausnahmegenehmigung, § 70 StVZO, Planiermaschienen, Stapler, Bagger, Einzelbetriebserlaubnis
- Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
03.02.2023
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Stammtext nicht verfügbar für Typ 4 Leistung