Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung über 3,5 t
Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung über 3,5 t
Begriffe im Kontext
Ausnahmegenehmigung § 70 StVZO, Kräne, Land- oder Forstwirtschaftliche Fahrzeuge, Einzelbetriebserlaubnis, Turmdrehkräne, Sattelkraftfahrzeuge, Fahrzeugkombinationen
- Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
03.02.2023
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
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