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Prüfung zur Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung Zulassung

Baustein Leistungen 99019069007000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99019069007000

Leistungsbezeichnung

Prüfung zur Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung Zulassung

Leistungsbezeichnung II

Anerkennung als geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Geprüfte Fachkraft, Fortbildung, Berufsförderung, Anerkennung als Fachkraft, Kompetenzen, Arbeitsförderung, Inklusion, Weiterbildung, Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung, Begleitung, Soziale Arbeit, Arbeitsmarkt

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (individuell, 019)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Weiterbildung (1040100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

19.12.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Wenn Sie als geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung tätig werden möchten, müssen Sie eine Anerkennung bei der zuständigen Stelle beantragen.

Volltext

Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung betreuen und fördern behinderte Menschen beruflich und im privaten Bereich. Diese sollen so leichter ihre Leistungs- und Erwerbsfähigkeit wiedergewinnen beziehungsweise erhalten und weiterentwickeln.

Wenn Sie den Fortbildungsabschluss zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung erlangen möchten, können Sie eine Prüfung absolvieren. Diese müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Durch den Abschluss erweitern Sie Ihre beruflichen Kompetenzen. Als Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung haben Sie folgende Aufgaben:

  • beurteilen und fördern der individuellen Neigungen, Kompetenzen und Fördermöglichkeiten von behinderten Menschen
  • Angehörige beraten
  • Arbeits- und Sozialverhalten überwachen
  • Maßnahmen zur Persönlichkeitsentwicklung durchführen
  • helfen bei der Suche nach Beschäftigungsmöglichkeiten
  • begleiten bei der Eingliederung

Die erfolgreich abgelegte Prüfung bei der zuständigen Stelle führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung".

Erforderliche Unterlagen

  • tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis über Ausbildungs- und Berufserfahrung

Voraussetzungen

Sie können folgende berufliche Qualifikationen vorweisen:

  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und mindestens 2-jährige Berufspraxis

oder

  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem auf der Grundlage eines Berufszulassungsgesetzes geregelten Heilberuf

oder

  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem 3-jährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine sich daran anschließende mindestens 2-jährige einschlägige Berufspraxis

oder

  • Nachweis über ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine sich daran anschließende mindestens 2-jährige einschlägige Berufspraxis

oder

  • Nachweis über eine mindestens 6-jährige Berufspraxis (6 Monate der nachzuweisenden Berufspraxis müssen wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung haben)

oder

  • den von der Werkstatt für behinderte Menschen und anderen Anbietern im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben sowie andere geeignete Einrichtungen und einem qualifizierten Bildungsträger zugestimmten Vorschlag für das Thema des Praxisprojektes einschließlich einer Projektskizze

Zur Prüfung ist auch zuzulassen, wer durch Zeugnisse oder auf andere Weise, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen können, die mit der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • mit Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung" soll die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachgewiesen werden
  • erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung"

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden