Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Stadtumbau Beschluss

Baustein Leistungen 99012118024000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99012118024000

Leistungsbezeichnung

Stadtumbau Beschluss

Leistungsbezeichnung II

Sich an einem städtebaulichen Entwicklungskonzept zum Stadtumbau beteiligen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Öffentlichkeitsbeteiligung, Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept, Städtebauliches Entwicklungskonzept, Bauplanung, Stadtentwicklung, Stadtumbau, Entwicklungskonzept, Bürgerbeteiligung, Städtebauförderung, ISEK, Partizipation, Mitwirkung, SEK, Beteiligung, Fördergebiet

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (individuell, 012)

Verrichtungskennung

Beschluss (024)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Engagement und Beteiligung (1100100)
  • Bauplanung (2050400)
  • Standortsuche (2050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

16.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Wenn Ihre Kommune beschließt, in einem Gebiet eine Stadtumbaumaßnahme durchzuführen, können Sie sich an der Vorbereitung, insbesondere an der Erstellung des dafür notwendigen Konzeptes, beteiligen.

Volltext

Ein (integriertes) städtebauliches Entwicklungskonzept, kurz SEK oder ISEK, ist ein strategischer Plan, der dazu dient, eine Stadt oder Stadtteile weiterzuentwickeln. Hat eine Kommune vor, ein SEK oder ISEK auszuarbeiten, macht sie dies öffentlich bekannt.

Als Bürgerin, Bürger und Unternehmen können Sie sich an der Aufstellung eines ISEK zum Stadtumbau beteiligen. So können Sie an der Ausgestaltung der Ziele und Maßnahmen im Stadtumbaugebiet mitwirken.

Als Träger öffentlicher Belange werden Sie von der zuständigen Behörde zu einer Stellungnahme aufgefordert, wenn diese eine Betroffenheit feststellt.

Die Ergebnisse der Beteiligung berücksichtigt die zuständige Behörde im ISEK.

Ein gemeinsam beschlossenes ISEK besteht im Allgemeinen aus:

  • Beschlussvorlage, zum Beispiel mit Angabe
    • der Zielsetzungen,
    • der Maßnahmen und
    • des vorgeschlagenen Zeitplans
  • Beschlussprotokoll mit der Dokumentation der Entscheidungen der zuständigen Gremien
  • Städtebauliches Entwicklungskonzept mit der Beschreibung
    • der langfristigen Entwicklung und
    • des Umbaus einer Stadt oder eines Stadtteils
  • Maßnahmenplanung mit einer detaillierten Beschreibung der geplanten Projekte
  • Finanzierungsplan mit einem Überblick über die zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen

Wenn die zuständige Gemeinde das ISEK beschlossen hat, informiert sie die Öffentlichkeit darüber.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Sie müssen von dem Stadtumbaubeschluss betroffen sein, also zum Beispiel im entsprechenden Stadtgebiet
    • wohnen
    • arbeiten
    • eine Immobilie besitzen
    • ein Unternehmen führen oder
    • für eine in öffentlichen Belangen betroffene Behörde tätig sein.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Die zuständige Behörde gibt den Beginn der Vorbereitung eines Stadtumbaugebiets und damit den Beginn der Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) öffentlich bekannt.
  • Die Behörde teilt in der Bekanntmachung mit, welche Kommunikationswege Sie für die Beteiligung nutzen können.
  • Grundsätzlich können Sie sich wie folgt an der Erstellung des ISEK beteiligen:
    • online
    • schriftlich
    • mündlich beziehungsweise zur Niederschrift vor Ort bei der zuständigen Behörde oder
    • während einer Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit aufgefordert, eine Stellungnahme online abzugeben.
  • Die zuständige Behörde prüft die eingegangenen Stellungnahmen nach Fristende. Die Behörde wägt die Stellungnahmen anschließend ab und entscheidet über diese.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Beteiligung im Rahmen der Aufstellung von integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepten (ISEK)
  • Öffentlichkeit kann sich an der Aufstellung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts beteiligen, also
    • Bürgerinnen und Bürger,
    • sonstige Akteurinnen und Akteure,
    • Träger öffentlicher Belange und
    • bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen auch Eigentümerinnen und Eigentümer –
  • grundsätzliche Möglichkeiten der Beteiligung:
    • online
    • schriftlich
    • mündlich beziehungsweise zur Niederschrift vor Ort bei der zuständigen Behörde oder
    • während einer Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
  • ein Beschluss zum Stadtumbau besteht im Allgemeinen aus:
    • Beschlussvorlage, zum Beispiel mit
      • Angabe der Zielsetzungen,
      • der Maßnahmen und
      • des vorgeschlagenen Zeitplans
    • Beschlussprotokoll mit der Dokumentation der Entscheidungen der zuständigen Gremien
    • Städtebauliches Entwicklungskonzept mit der Beschreibung
      • der langfristigen Entwicklung und
      • des Umbaus einer Stadt oder eines Stadtteils
    • Maßnahmenplanung mit einer detaillierten Beschreibung der geplanten Projekte
    • Finanzierungsplan mit einem Überblick über die zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden