FIM-SDS_Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung Lehrgang für Asbest
S17000497• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie einen Lehrgang für sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.
Handlungsgrundlage
- §8 Absatz 8 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV);Anhang I, Nr. 2.4.2, Absatz 3, Satz 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Formularangaben
Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.Hierbei kann es sich auch um Gewerke-spezifische Lehrgänge handeln.Die Anerkennung kann von der zuständigen Behörde zeitlich begrenzt werden.
Technische Beschreibung
Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.Hierbei kann es sich auch um Gewerke-spezifische Lehrgänge handeln.Die Anerkennung kann von der zuständigen Behörde zeitlich begrenzt werden.
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
2023-05-24