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FIM-SDS_Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung Lehrgang für Asbest

S17000497 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie einen Lehrgang für sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

Handlungsgrundlage


  • §8 Absatz 8 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV);Anhang I, Nr. 2.4.2, Absatz 3, Satz 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anerkennung Sachkundelehrgang für Tätigkeiten mit Asbest Erteilung

Hilfetext

Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.Hierbei kann es sich auch um Gewerke-spezifische Lehrgänge handeln.Die Anerkennung kann von der zuständigen Behörde zeitlich begrenzt werden.

Technische Beschreibung


Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.Hierbei kann es sich auch um Gewerke-spezifische Lehrgänge handeln.Die Anerkennung kann von der zuständigen Behörde zeitlich begrenzt werden.

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


2023-05-24