FIM-SDS_Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form Erteilung
S17000333• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
"Nach § 8 Abs. 8 i.V.m. Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoffV dürfen Abbruch- und Sanie-rungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form, nur von Fach-betrieben durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind. Die Zulassung erhalten Sie als Fachbetrieb auf schriftlichen oder elektronischen Antrag, wenn Sie die Nachweise über eine für die Arbeiten geeignete personelle und sicherheits-technische Ausstattung im notwendigen Umfang vorgelegt haben. "
Handlungsgrundlage
- § 8 Absatz 8 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV);Anhang I, Nr. 2.4.2 Absatz 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Formularangaben
Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von schwach-gebundenem Asbest beantragen
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
2023-05-24