Referenz: Antrag auf Genehmigung der Errichtung einer Anlage (Baugenehmigung)
S17000082• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 60 bis 62, 76 und 77 LBauO M-V nichts anderes bestimmt ist. Die Beseitigung von Anlagen, die als Denkmale in die Denkmallisten eingetragen sind, bedarf ebenfalls der Baugenehmigung. Der Bauantrag ist schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Handlungsgrundlage
- § 59 (1), 68 (1) LBauO M-V XBau2.2
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
nicht vorhanden