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Antrag auf Genehmigung der Errichtung einer Anlage (Baugenehmigung)

D17000087 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 60 bis 62 , 76 und 77 nichts anderes bestimmt ist. Die Beseitigung von Anlagen, die als Denkmale in die Denkmallisten eingetragen sind, bedarf ebenfalls der Baugenehmigung. Der Bauantrag ist schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

Handlungsgrundlage


  • § 59 (1), 68 (1) LBauO M-V

Gültig ab

05.10.2015

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bauantrag

Hilfetext

Mit dem Bauantrag können Sie eine Genehmigung zur Errichtung, Änderung oder Beseitigung einer baulichen Anlage beantragen.

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden