Einreichung bautechnischer Nachweise (zum Bauantrag)
S17000074• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Zur Baugenehmigung für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen können bautechnische Nachweise vorgeschrieben sein. Zu den bautechnische Nachweisen zählen der Nachweis der Standsicherheit und der Nachweis des Brandschutzes. Die geforderten bautechnischen Nachweise sind bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde bis spätestens zum Baubeginn einzureichen.
Handlungsgrundlage
- § 3 (4 bis 5) Teil 2 BauVorlVO M-V; § 66 LBauO M-V; XBau2.2
Formularangaben
Technische Beschreibung
Einreichung bautechnischer Nachweise, sofern sie bauaufsichtlich geprüft werden.
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
nicht vorhanden