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Einreichung bautechnischer Nachweise (zum Bauantrag)

S17000074 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Zur Baugenehmigung für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen können bautechnische Nachweise vorgeschrieben sein. Zu den bautechnische Nachweisen zählen der Nachweis der Standsicherheit und der Nachweis des Brandschutzes. Die geforderten bautechnischen Nachweise sind bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde bis spätestens zum Baubeginn einzureichen.

Handlungsgrundlage


  • § 3 (4 bis 5) Teil 2 BauVorlVO M-V; § 66 LBauO M-V; XBau2.2

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Einreichung bautechnischer Nachweise (zum Bauantrag)

Hilfetext

Sind Sie verpflichtet, zu Ihrem Bauantrag bautechnische Nachweise zu erbringen, so können Sie diese hier an die zuständige Bauaufsichtsbehörde übermitteln.

Technische Beschreibung


Einreichung bautechnischer Nachweise, sofern sie bauaufsichtlich geprüft werden.

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


nicht vorhanden