Anfrage Beratung Vermeidung, Verwertung, Beseitigung Abfälle
S13000329• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
inaktiv
Inhalt
Definition
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger müssen die Öffentlichkeit über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen informieren und beraten.
Handlungsgrundlage
- § 46 KrWG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
Methodische Freigabe