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Anfrage Beratung Vermeidung, Verwertung, Beseitigung Abfälle

D13000226 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (silber)

Inhalt

Definition


Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind verpflichtet über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen zu beraten.

Handlungsgrundlage


  • § 46 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anfrage zur Beratung der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Methodische Freigabe