Anzeige Landpachtvertragsabschluss
S13000209• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
inaktiv
Inhalt
Definition
Verpächterinnen oder Verpächter sowie Pächterinnen oder Pächter müssen den Abschluss eines Landpachtvertrages binnen eines Monats der zuständigen Behörde anzeigen.
Handlungsgrundlage
- § 2 LPachtVG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
Methodische Freigabe