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Anzeige Landpachtvertragsabschluss

D13000119 Version 1.2 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (silber)

Inhalt

Definition


Verpächterinnen oder Verpächter sowie Pächterinnen oder Pächter müssen den Abschluss eines Landpachtvertrages binnen eines Monats der zuständigen Behörde anzeigen.

Handlungsgrundlage


  • § 2 LPachtVG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige über den Abschluss eines Landpachtvertrages

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Wenn der Landpachtvertrag mündlich angezeigt wird, enthält diese Anzeige eine inhaltliche Mitteilung zum Landpachtvertrag.

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Name entsprechend Leistung geändert