Antrag Kampfmittelbelastungsauskunft
S13000099• Version 3.1•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Die grundlegende Auskunft, ob ein Grundstück oder eine Baumaßnahme innerhalb einer belasteten Fläche liegt, erfolgt mit der Beauftragung einer Kampfmittelbelastungsauskunft. Liegen dem Munitionsbergungsdienst keine Hinweise auf Gefahren durch Kampfmittel für die Antragsfläche vor, bekommt der Antragsteller eine Bescheinigung auf Unbedenklichkeit und kann mit seinem Bauvorhaben beginnen. Liegt das Bauvorhaben innerhalb einer Kampfmittelbelastungsfläche, wird eine weiterführende Prüfung empfohlen und eine Gebührenpauschale erhoben.
Handlungsgrundlage
- § 52 LBauO M-V; § 5 KampfMV MV
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
nicht vorhanden