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Prüfberichte von Finanzanlagenvermittlern und Honorar- Finanzanlagenberatern Entgegennahme (OZG)

S05001195 Version 2.1 XDatenfelder 2.0 inaktiv

Inhalt

Definition


Prüfberichte von Finanzanlagenvermittlern und Honorar-Finanzanlageberatern Entgegennahme. Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater müssen jährlich eine Prüfung der Einhaltung ihrer Pflichten von unabhängiger Seite durchführen lassen. Der Bericht muss der Aufsichtsbehörde jeweils bis zum 31.12. des Folgejahres zugesandt werden. Wenn keine Tätigkeit ausgeübt wurde, dann muss stattdessen eine schriftliche Erklärung hierüber eingereicht werden (sog. Negativerklärung).

Handlungsgrundlage


  • § 34 f Gewerbeordnung (GewO) https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34f.html bzw. § 34 h Gewerbeordnung (GewO) https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34h.html; § 24 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) https://www.gesetze-im-internet.de/finvermv/__24.html

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Jährlichen Prüfbericht oder Negativerklärung als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater einreichen

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


LeiKa-Schlüssel: 99050153261000

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


Inaktive BOB-Felder wurden aktualisiert und ausgetauscht.