Anzeige des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers (OZG)
S05000881• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
Sie sind Pfandleiher*in und möchten ein Gewerbe betreiben? Hier erfahren Sie, wie Sie Ihrer Anzeigepflicht nach § 2 PfandlV nachkommen. - Anzeige bei Beginn des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers - Bei Beginn der Tätigkeit hat Pfandleiher*in anzuzeigen, welche Räume für den Gewerbebetrieb benutzt werden; ferner jeden Wechsel der für den Gewerbebetrieb benutzten Räume; Anzeige erfolgt bei Vorlage der benötigten Unterlagen
Handlungsgrundlage
- § 2 PfandlV
Formularangaben
Technische Beschreibung
OZG-Referenzdatenschema zur Leistung 99050077000000 "Anzeige des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers"
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
nicht vorhanden