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Pfandleihgewerbe Erlaubnis (OZG)

S05000876 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (silber)

Inhalt

Definition


Wenn Sie als Pfandleiher*in oder Pfandvermittler*in gewerbsmäßig tätig sein möchten, benötigen Sie eine Pfandleihgewerbe-Erlaubnis - Pfandleihgewerbe Erlaubnis beantragen - Pfandleiher:innen und Pfandvermittler:innen benötigen eine Erlaubnis; Gewerbetreibende:r darf Pfandleihgewerbe betreiben; Voraussetzungen: persönliche Zuverlässigkeit und Nachweis der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel und Sicherheiten; - Erlaubnis kann natürlichen und juristischen Personen erteilt werden; Erlaubnis ist personengebunden und kann nicht übertragen werden; Auf die Erlaubnis besteht ein Anspruch, sofern nicht ein Versagungsgrund nach §34 Abs.1 S.3 Nr.1 oder Nr.2 GewO entgegensteht

Handlungsgrundlage


  • § 34 Gewerbeordnung (GewO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis als Pfandleihgewerbe (Pfandleiher:in, Pfandvermittler:in) gemäß § 34 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO)

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


OZG-Referenzdatenschema zur Leistung 99050021005000 "Pfandleihgewerbe Erlaubnis"

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


nicht vorhanden