Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung - Physiotherapeut (OZG)
S05000760• Version 1.1•
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Inhalt
Definition
OZG-Referenzdatenschema zur Leistung 99018083001000 "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin / -therapeut Erteilung"
Handlungsgrundlage
- § 1 Absatz 1 Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Die Tätigkeit als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut ist in Deutschland reglementiert. Damit Sie in Deutschland als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Physiotherapeutin“ oder „Physiotherapeut“ führen und in dem Beruf arbeiten.
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
nicht vorhanden